Mitgliedschaftsvereinbarung der Moving Spirit AG
"Meet2Move"
Mitgliedschaftsvereinbarung der Moving Spirit AG / "meet 2 move"
1. Anwendungsbereich und Geltung
Die vorliegende Mitgliedschaftsvereinbarung beinhaltet die Grundregeln, welche integraler Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen der Moving Spirit AG bzw. dessen Online-Plattform "meet 2 move" und den Mitgliedern betreffend Leistungen von "meet 2 move" sind. Nachfolgend wird im Zusammenhang mit der Betreiberin der Online-Plattform, der Moving Spirit AG, Kilchbergstrasse 19, 8038 Zürich / Schweiz, nur noch von "meet 2 move" (M2M) gesprochen, da die Vertragspartner der M2M Mitglieder der entsprechenden Online-Plattform sind.
M2M behält sich vor, die Mitgliedschaftsvereinbarung jederzeit zu ändern. Änderungen dieser Mitgliedschaftsvereinbarung werden dem Mitglied per E-Mail oder auf eine andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftlichen Widerspruch des Mitglieds innerhalb Monatsfrist in Kraft.
Die Mitgliedschaftsvereinbarung findet auch dann Anwendung, wenn Mitglieder die Online-Plattform von M2M oder Bereiche davon von anderen Webseiten aus nutzen, die den Zugang zu M2M vollständig oder teilweise ermöglichen.
Allfälligen Geschäftsbedingungen des Mitgliedes wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten.
Falls nicht speziell erwähnt, bezieht sich die Bezeichnung "Mitglied" auf sämtliche Nutzer des Online Portals (insbesondere auch auf Coach, Instruktor, usw.). Selbstverständlich schließt die männliche Formulierung (Mitglied, Instruktor, Coach, etc.) die weibliche Form mit ein.
2. Definitionen
2.1. Mitglieder
"Mitglied" ist jede natürliche Person, die sich zur Teilnahme auf M2M registriert hat.
2.2. Instruktoren
"Instruktoren" sind natürliche Person, die sich zur Teilnahme auf M2M als Instruktor registriert haben.
2.3. User
"User" sind die Nutzer der Plattform, die sich nicht registriert haben.
2.4. Inhalte
"Inhalte" im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind sämtliche von M2M bereitgestellten Inhalte oder aber Inhalte, die ein Mitglied auf der Plattform einstellt und abrufbar macht. Darunter fallen insbesondere Fotografien, Texte (einschließlich Einladungstexte, Bemerkungen und Kommentare), Karten, Grafiken, Skizzen und andere Bilder, Termine (einschließlich Veranstaltungshinweise) und persönliche Daten.
3. Dienstleistungen von "meet 2 move"
3.1. Natur der zu versendenden Inhalte und Dienstleistungen
Mitglieder werden automatisch über die lokalen Sport-Treffen informiert. Mitglieder können bestimmen, in welcher Form - SMS oder E-Mail oder beides - sie die Informationen erhalten möchten und für welche Gebiete und Sportarten. Mitglieder können Gebiete individuell dazu schalten oder löschen. Jedes Mitglied von M2M kann im Sinne eines Opt-in selber bestimmen, welche Art von zusätzlichen Informationen es in welcher Form von M2M erhalten möchte.
3.2. Kurznummern
Das Mitglied kann die von M2M für die Erbringung ihrer Dienstleistung angegebenen Kurznummern benutzen. Die Mobilfunkbetreiber bleiben in jedem Fall Eigentümer der Kurznummern. Darum kann M2M dem Mitglied nicht garantieren, dass sich die Kurznummern zu keinem Zeitpunkt ändern werden. M2M ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen den Mobilfunkanbieter von Kurznummern zu wechseln. Das Mitglied wird rechtzeitig informiert.
3.3. Mitgliedschaft
Es gibt drei Arten von Mitgliedschaften - eine für Standard-Mitglieder, eine für Premium-Mitglieder und eine für Instruktoren (Trainer, Coaches, Sportlehrer, usw.).
Die aktive Nutzung der Möglichkeiten von M2M setzt eine erfolgreiche Registrierung des Users auf der Plattform und die Einrichtung eines Mitgliederkontos voraus. Jede von Usern eingereichte Anmeldung zur Standard-Mitgliedschaft (Erstregistrierung als Mitglied) gilt für eine unbefristete Zeit und ist kostenlos. Die Premium-Mitgliedschaft sowie die Mitgliedschaft für Instruktoren sind kostenpflichtig sowie zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist werden das Premium-Mitglied oder der Instruktor rechtzeitig aufgefordert, die jeweilige Mitgliedschaft zu erneuern und falls geschuldet, den entsprechenden Betrag zu bezahlen. Wird die entsprechende Mitgliedschaft nicht erneuert oder der geschuldete Betrag nicht einbezahlt, so wird das Premium-Mitglied oder der Instruktor automatisch zurückgestuft und kann als Standard-Mitglied weiterhin die für diese Mitgliedschaft vorgesehenen Funktionen kostenlos nutzen.
Ein Mitglied kann die Löschung aus der Datenbank und somit die Kündigung des Vertrages jederzeit veranlassen, indem es dies über das Kontaktformular an M2M mitteilt oder die entsprechende Funktion auf der Plattform auswählt. Bei einer vorzeitigen Kündigung einer Premium-Mitgliedschaft hat das Premium-Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages - weder insgesamt noch anteilig. Letzteres gilt auch für Instruktoren.
In jedem Fall sind Mitglieder zur wahrheitsgemäßen und, soweit die entsprechenden Daten angegeben werden müssen, vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen oder freiwillig angegebenen Daten verpflichtet. M2M behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Mitgliedes ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Nutzung und vor allem eine Mitgliedschaft ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen über die passive Nutzung ("das Surfen") hinaus nicht möglich, soweit nicht der/die Vertretungsberechtigten in die aktive Nutzung und somit eine Mitgliedschaft einwilligen. Eine entsprechende rechtsgültig unterzeichnete Einwilligung muss schriftlich auf dem Postweg an die Betreiberin der Plattform gesandt werden. Bei der Angabe von falschen Informationen zum Geburtsdatum kann M2M nicht haftbar gemacht werden.
3.4. Preise
Die Standard-Mitgliedschaft ist kostenlos, die Premium-Mitgliedschaft und die Mitgliedschaft für Instruktoren sind kostenpflichtig.
Die Mitgliedschaftsbeiträge für alle Leistungen sind Preise in Euro oder Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten, z.B. für Premium-Services die gesondert vom Mitglied bestellt werden müssen, sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Mitgliedschaftsbeiträge werden auf der Online-Plattform kommuniziert. M2M behält sich das Recht vor, für Promotionszwecke oder in Zusammenarbeit mit Partnern Rabatte zu gewähren. Diese Spezialpreise berechtigen neue und/oder bestehende Mitglieder nicht automatisch, von denselben Preisen zu profitieren.
Der Preis für Premium-Mitglieder kann sich von dem der Instruktoren unterscheiden. Der Empfang und Versand von SMS von oder an Mitglieder direkt über das System ist für Premium-Mitglieder kostenlos, Standard-Mitglieder können diesen Service nicht nutzen. Die Kosten für jede von einem Mitglied an die Plattform gesandte SMS über die entsprechende Kurzwahl sind je nach Funktion entweder kostenlos oder richten sich nach den individuellen SMS-Tarifen des vom Mitglied genutzten und somit beauftragten Mobilfunkbetreibers.
3.5. Umfang der Leistung von M2M
Der Umfang der Leistung von M2M ergibt sich aus der Beschreibung auf der Online-Plattform. M2M behält sich vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Wahrung der berechtigten Interessen des Mitgliedes vorzunehmen. M2M behält sich vor, die maximale Anzahl der SMS, die Mitglieder über die Plattform versenden oder erhalten, zu begrenzen. M2M schuldet lediglich die Bemühung um die Vernetzung von Mitgliedern, nicht aber den Erfolg.
3.6. Ausgestaltung der Dienstleistungen
Die von M2M angebotenen Dienstleistungen werden dauernd und automatisch gemäß den von den Mobilfunkbetreibern aufgestellten Verpflichtungen konfiguriert. Das Mitglied akzeptiert allfällige dadurch notwendige Veränderungen des Angebots von M2M.
3.7. Instruktoren
Instruktoren - das sind Coaches, Trainer, Sportlehrer, usw. - erhalten auf M2M weitergehende Rechte als Standard- und Premium-Mitglieder, sofern diese Funktionalität durch die Plattform vorgesehen ist und angeboten wird. Primär wird ihnen gegen ein Entgelt ein Gebiet, definiert durch eine oder mehrere Postleitzahlen, exklusiv zugeteilt, in dem sie über die normale Funktionalität hinaus aktiv werden können. Zusätzlich zu den Funktionalitäten, nichtkommerzielle Sport-Treffen mit anderen Mitgliedern zu organisieren, sind Instruktoren berechtigt, regelmäßig über die Plattform einen Coach-E-Mail-Newsletter mit eigenem Content – auch kommerzielle Angebote - an die Mitglieder ihres jeweiligen PLZ-Gebiets zu senden.
Die Anzahl dieser Mitteilungen wird durch M2M festgelegt. Dieser Content hat inhaltlich einen direkten Bezug zu M2M, der relevanten Sportart und/oder der Idee von M2M. Instruktoren verpflichten sich, die allgemeine Funktionalität zum Organisieren von nicht kommerziellen Sport-Treffen mit Standard- oder Premium-Mitgliedern nicht missbräuchlich zu verwenden. Im Speziellen ist es untersagt, das Textfeld in den die Einladungs-SMS oder -E-Mails für den Versand von persönlichen Werbebotschaften zu missbrauchen, welche nicht zum Ziel haben, ein kostenloses Sport-Treffen zu organisieren.
Ebenso sind Instruktoren-E-Mail-Newsletter, welche inhaltlich nichts mit M2M, der relevanten Sportart und/oder der Idee von M2M zu tun haben, unzulässig. M2M behält sich das Recht vor, bereits bei erstmaligem Missbrauch durch den Instruktor, diesen ohne Verwarnung mit sofortiger Wirkung zu sperren, ohne Recht auf eine Rückerstattung des einbezahlten Instruktoren-Mitgliederbetrages, weder vollständig noch anteilig.
4. Technisches
4.1. Verbindung zu den Mobilnetzen der Mobilfunkbetreiber in Deutschland, Österreich und der Schweiz
M2M ermöglicht dem Mitglied eine adäquate technische Verbindung zu den Serviceplattformen der Mobilfunkbetreiber in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich. M2M sowie allfällig beauftragte Service-Dienstleister sind dafür verantwortlich, dass die Inhalte der Mobildienstleistungen auf angemessene Weise von M2M zum Mitglied befördert werden und umgekehrt.
4.2. Operative Zuverlässigkeit der Mobilfunknetze
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Abwicklung der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistung die Mobilfunknetze der zugelassenen Mobilfunkbetreiber verwendet werden. M2M übernimmt keine Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden beim Mitglied oder irgendwelchen Dritten, die sich aus einer Störung in einem der Mobilfunknetze ergeben. M2M haftet insbesondere nicht für verspätete oder verhinderte SMS/E-Mail-Übertragungen.
4.3. Wartung und technische Unterstützung
M2M bemüht sich um den reibungslosen Betrieb der Plattform, kann jedoch die ständige Erreichbarkeit und Nutzung der Dienstleistung nicht garantieren. Aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit können keinerlei Forderungen gegenüber M2M entstehen.
M2M gewährleistet die Wartung, die zur adäquaten Nutzung der Online-Plattform und der Mobildienstleistungen notwendig ist. Das Mitglied kann über E-Mail oder ein Kontaktformular mit M2M in Verbindung treten und wird in technischen und anderen Belangen während den ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) nach Möglichkeit unterstützt. M2M behält sich das Recht vor, das Mitglied an den Produzenten der Hardware, Dritte Dienstleister oder den Netzbetreiber zu verweisen.
Bei M2M gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen unter Umständen nicht verfügbar sind.
Bei ungeplanten Systemausfällen ist M2M bemüht, diese so rasch als möglich zu beheben. Für Unannehmlichkeiten oder Schäden für User oder Mitglieder aufgrund von Wartungsarbeiten oder ungeplanten Systemausfällen ist M2M nicht haftbar.
4.4. Bericht über versandte SMS
Die Mobilfunkbetreiber erstellen Berichte über die Anzahl der von ihnen versandten SMS-Nachrichten. Zur Berechnung der Anzahl dieser SMS werden ausschließlich die von M2M herausgegebenen Statistiken herangezogen.
4.5. Aufbewahrung von übertragenen SMS
Sämtliche SMS-Übertragungen werden für eine Dauer von mindestens 6 Monaten abgespeichert. Das Mitglied willigt ausdrücklich ein, dass nach Ablauf von 6 Monaten die Daten vernichtet werden dürfen.
4.6. Neuester Stand der technischen Lösungen und Kompatibilität mit neuen Technologien auf dem Markt
M2M ist bestrebt, ihre technischen Lösungen soweit möglich weiterzuentwickeln und dem Mitglied Mobildienstleistungen anzubieten, die mit den neuesten gängigen technischen Möglichkeiten der Marktteilnehmer (Mobilfunkbetreiber, Hersteller von Mobiltelefonen etc.) kompatibel sind.
5. Nutzungsrechte für die Einstellung von Inhalten
5.1. Nutzungsrechte
Jedes Mitglied, welches Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt M2M übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt das Mitglied M2M das Recht ein, die betreffenden Inhalte in die Plattform einzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Darüber hinaus räumt das Mitglied M2M das Recht ein, die Inhalte zum Zwecke der Präsentation zu bearbeiten, insbesondere Kurzversionen von Texten oder kleinere Versionen von Fotografien ("Thumbnails") zu erstellen und auf der Plattform zu präsentieren ("aktivstes Mitglied", "neue Mitglieder", usw.).
Für die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte erhält das Mitglied keine Vergütung in Geld oder geldwerten Leistungen. Als Gegenleistung für die Rechteeinräumung präsentiert M2M die Inhalte auf seiner Internetplattform. Die Parteien sehen diese Gegenleistung als angemessene Vergütung an.
6. Datenschutz
6.1. Geltende Datenschutzbestimmungen
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung der M2M-Leistungen anfallen, werden nach den geltenden lokalen Datenschutzbestimmungen in den von M2M aktiv betreuten Märkte bearbeitet. Der Datenschutz ist zudem gesondert behandelt in der Datenschutzerklärung von M2M.
6.2. Weitergabe an Dritte
Soweit sich M2M zur Erbringung ihrer Dienstleistung Dritter bedient, ist M2M im Rahmen der geltenden Datenschutzerklärung berechtigt, Daten zu übermitteln, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist und schützenswerte Interessen des Mitgliedes nicht beeinträchtigt werden.
7. Haftungsausschluss
Alle Inhalte auf der Plattform sowie die Inhalte der von M2M generierten Mitteilungen in Form von SMS oder Newsletter werden mit aller Sorgfalt aufbereitet und publiziert. M2M übernimmt jedoch keine Haftung, sollten Mitglieder aufgrund der Informationen auf der Plattform, im Newsletter oder in den SMS Schaden erleiden.
Jedes Mitglied ist persönlich verantwortlich für den Inhalt seiner auf oder über M2M verbreiteten Mitteilungen. Bei Missbrauch ist M2M jederzeit berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und ein Mitglied sofort und ohne vorherige Information zu sperren. In diesem Fall hat ein Premium-Mitglied oder ein Instruktor keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages - weder insgesamt noch anteilig.
Das Mitglied hält M2M im Fall von Missbrauch vollumfänglich schadlos.
Das Mitglied bleibt zu jeder Zeit verantwortlich für den Inhalt von Profilen, Textnachrichten, selber erstellten SMS oder Beiträgen in Foren. Falls zugänglich, ebenso für die eigenen Mitteilungen in Form eines Newsletter.
Der Ehrenkodex, so wie auf der Webseite von M2M beschrieben, ist für die Mitglieder verbindlich.
6. Unzulässige Inhalte
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass gewisse Inhalte unzulässig sind, da sie gegen das Gesetz verstoßen. Solche Inhalte dürfen weder kreiert, eingeführt, aufbewahrt, in Umlauf gebracht, vertrieben, ausgestellt, angeboten, gezeigt, zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden.
M2M untersagt den Mitgliedern, mittels ihrer Dienstleistungen erotische Inhalte zu versenden. Unzulässig sind ferner diffamierende, täuschende, missverständliche, beleidigende, anstößige, pornographische, rassistische oder Gewalt verherrlichende, bedrohende oder verunsichernde Inhalte. Im Falle eines Missbrauchs in den vorgenannten Bereichen, hat das Mitglied, zusätzlich zu einer allfälligen Sperrung und Löschung der Mitgliedschaft, eine Konventionalstrafe von Euro 10.000.- an M2M zu entrichten.
Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied andere Personen nicht zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen; keine Daten heraufzuladen, die einen Virus enthalten (infizierte Software) oder Software oder anderes Material enthalten, das urheberrechtlich geschützt ist, es sei denn, das Mitglied hat die Rechte daran oder die erforderlichen Zustimmungen; den Service nicht in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Mitglieder nachteilig beeinflusst; keine E-Mails abzufangen und auch nicht zu versuchen, sie abzufangen; E-Mails an andere Mitglieder zu keinem anderen Zweck als der privaten Kommunikation zu versenden und insbesondere das Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an andere Mitglieder zu unterlassen (ausgenommen als Instruktor und dies somit ausdrücklich vom Betreiber erlaubt wird); keine Kettenbriefe zu versenden; keine Nachrichten, die einem gewerblichen Zweck dienen, zu versenden.
M2M behält sich das Recht vor, Inhalte des Nutzers abzulehnen oder ohne vorgängige Ankündigung zu löschen. Mitglieder und User haben keinen Anspruch auf die Einstellung von Inhalten oder deren Verbleib auf der Plattform.
7. Versand von Werbeeinheiten
Grundsätzlich ist der Versand von Werbeeinheiten über SMS sehr stark limitiert und wird äußerst selektiv eingesetzt - auf keinen Fall dürfen diese Werbe-SMS für die Mehrheit der Mitglieder als störend empfunden werden. Newsletter können öfters erscheinen und Werbebotschaften enthalten. Jedes Mitglied muss für SMS-Werbung mittels "Opt-in" seine Einwilligung geben. Dies gilt ebenso für den Newsletter. Nicht als Werbung werden sportliche oder im Zusammenhang mit Sport zu sehende Kurs-Angebote gewertet, die von lokalen Anbietern – in der Regel Instruktoren - den Mitgliedern zugänglich gemacht werden und eine relevante Information rund um die vom Mitglied gewählte Sportart enthalten.
Ein Opt-in liegt vor, wenn auf der Plattform vom Mitglied aktiv bestätigt wird, dass ein Dienst genutzt wird oder eine Anmeldung, z.B. für den Newsletter, getätigt wurde. Der Newsletter kann auch abonniert werden, ohne dass eine Mitgliedschaft besteht.
Opt-out: Dem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, sich von einer Werbezustellung oder einem Newsletter-Dienst abmelden zu können.
Illegale oder unsittliche Werbeinhalte oder Werbung für Produkte, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen von M2M nicht an Mitglieder versendet werden, selbst wenn ein gültiges Opt-in vorliegt.
8. Geheimhaltung von Zugangscodes
Das Mitglied ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten, bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen auf M2M zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
9. Sanktionen Einstellung der Dienstleistung
M2M ist berechtigt, die Dienstleistungen unverzüglich und ohne Vorwarnung des Mitgliedes einzustellen, wenn das Mitglied die Dienstleistungen widerrechtlich zu benützen scheint, wenn sich das Mitglied nicht an die vertraglich in dieser Mitgliedschaftsvereinbarung getroffenen Abmachungen hält oder wenn dies von einem Mobilfunkbetreiber verlangt wird.
M2M ist nicht haftbar für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mitglied aus der Einstellung der Dienstleistung entstehen.
10. Zahlungsbedingungen
Entsprechende Rechnungen der M2M sind ab erfolgreicher Registrierung als Premium-Mitglied oder Instruktor innerhalb von 30 Tagen rein netto zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt. Sollte das Mitglied nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen zahlen, kann M2M das Konto ohne vorgängige Meldung wieder löschen. Im Wiederholungsfall kann M2M eine Person und/oder E-Mail-Adresse auch sperren, so dass eine Registrierung unter besagtem Namen oder der Adresse nicht mehr möglich ist.
11. Entstehen des Vertrages
Der Vertrag tritt in Kraft ab erfolgreicher Registrierung eines Mitgliedes auf der Online-Plattform von M2M.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen und dieser Mitgliedschaftsvereinbarung unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für M2M sowie für das Mitglied beim zuständigen Gericht am lokalen Niederlassungsort von M2M in den einzelnen aktiv betreuten Märkten. Es gilt deutsches Recht.
Zürich, Januar 2009